A – Grundsätzliche Bestimmungen der Firma LEDpixx GbR (nachfolgend Vermieter)
- Der Vermieter bietet Dienstleistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen AGBs kann lediglich beidseitig und in Schriftform abgegangen werden. Ein Abgehen von der Schriftform ist wiederum nur schriftlich möglich.
- Der jeweilige Mieter bestätigt mit dem Vertragsabschluss, die AGBs vom Vermieter zu kennen und als Vertragsinhalt unbedingt anzuerkennen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte.
- Der Schriftverkehr zwischen Vermieter und Mieter erfolgt ausschließlich auf elektronischen Weg, es sei denn, der Mieter wünscht ausdrücklich und schriftlich eine andere Art des Schriftverkehrs!
B –Vertragsabschluss
- Sämtliche Angebote des Vermieters bleiben solange unverbindlich und freibleibend, solange sie nicht im Rahmen eines beidseits unterfertigten schriftlichen Vertrages vereinbart werden.
- Die schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Vermieters geschieht daher durch rechtsgültige Unterzeichnung eines Mietvertrages.
- Die jeweilige Vertragsdauer, der Einsatzort und der vereinbarte Preis werden jeweils konkret in einem Mietvertrag festgelegt.
- Der vertragliche festgelegte Mietpreis ist, sofern nicht ausdrücklich beidseits schriftlich vereinbart, im Voraus zu entrichten.
C – Kenntnis der Mietgegenstände
- Mit Unterzeichnung des Mietvertrages bzw. durch Annahme des Mietangebotes erklärt der Mieter, über sämtliche technische Eigenschaften und Voraussetzungen des Mietgegenstands in Kenntnis zu sein.
- er Vermieter stellt kein zu verarbeitende oder abzuspielende Bild- und/oder Tonmaterial zur Verfügung. Dieses wird auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr vom Mieter beigestellt.
- Der Vermieter hat das Recht, das Bild- und/oder Tonmaterial den technischen Fähigkeiten des Mietgegenstandes anzupassen. Die Einspielung zur direkten Nutzung der Werbemittel erfolgt durch den Vermieter, dieser kann die Art und Weise der Ausstrahlung, im Rahmen der behördlichen und gesetzlichen Vorschriften frei wählen.
- Der Mieter ist zu keiner Unter- und/oder Weitervermietung berechtigt.
- Der Vermieter kann, dem vom Mieter bereitgestellten Werbematerial widersprechen und die Sendung abzulehnen.
- Der Mieter erklärt verbindlich, dass er über sämtliche urheberrechtlichen Befugnisse des abzuspielenden Materials verfügt und der Vermieter diesbezüglich jedenfalls Schad- und klaglos hält.
- Der Mieter ist für die Einholung sämtlicher notwendigen Bewilligungen, Konzessionen, Lizenzrechten, GEMA und ähnlichen allein verantwortlich und hat alle damit verbundenen Auflagen und Kosten zu tragen.
- Der Vermieter hat das unbeschränkte Recht, im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit, ungeachtet der Übertragungs-, Träger -und Speichertechniken, den Mieter unter Verwendung seines Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen. Darüber hinaus räumt der Mieter das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, das Projekt sowie die Leistungen zu beschreiben und diese Beschreibung inklusiv ggf. enthaltener wörtlicher Zitate ganz oder teilweise, ebenfalls unter Nennung des Mieternamens, Verwendung des Mieterlogos und vom Mieter erstellter Fotos, Videos oder anderer Materialien publizistisch zur Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien zu verwenden
- Kommt der Vermieter mit der Bereitstellung des Mietgegenstandes in Verzug, so kann der Mieter nur dann vom Vertrag zurück treten, wenn er dem Vermieter zunächst eine angemessene Nachfrist zur Bereitstellung des Mietgegenstandes gesetzt hat.
- Eine Entschädigung für das nicht rechtzeitige Bereitstellen des Mietgegenstandes kann der Mieter nur dann verlangen, wenn dem Vermieter für die nicht rechtzeitige Bereitstellung des Mietgegenstandes ein Verschulden zur Last fällt.
- Die Entschädigung ist begrenzt auf den täglichen Bruttomietpreis. Das Recht auf Rücktritt bleibt unberührt.
D – Vertragsdauer
- Die konkrete Vertragsdauer wird im Rahmen des abzuschließenden Mietvertrages vereinbart.
- Der Leistungszeitraum verlängert sich um einen Monat, wenn er nicht 5 Tage vor Leistungsende schriftlich von den Vertragspartnern gekündigt wird.
- Für jede Einspielung und jeden weiteren Wechsel des Werbematerials wird eine Pauschale berechnet.
E – Allgemeines zu den Mietpreisen
- Der Mietzins ist im Voraus ohne Abzug zahlbar.
- Der Mieter hat das Recht, die Preise für die Vermietung zu ändern, wenn sich die preisbildenden Faktoren ändern, wie z.B. Gebühren, und/oder Steuern, Löhne und Gehälter, Sozialabgaben und Wechselkurse. Dies gilt nicht für bereits vertraglich vereinbarte Preise während der Mietzeit.
F –Kündigung
- Die Kündigung eines befristeten Mietvertrages ist nicht möglich. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich, fristlos bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt immer dann vor, wenn der Mieter seine aus dem Vertragsverhältnis oder dem Gesetz folgenden Pflichten verletzt.
G – Gewährleistung und Schadenersatz
- Für die Verwendung des Mietgegenstandes sind geeignete Witterungsverhältnisse erforderlich, der Mieter wird darüber bei Vertragsabschluss eingehend informiert. Es bleibt in jedem Fall der Entscheidung des Vermieters vorbehalten, ob ein Betrieb aufgrund der Witterung möglich ist. Das Witterungsrisiko trägt ausschließlich der Mieter. Demzufolge ist der Mieter nicht von der Bezahlung des Mietzinses befreit, wenn die Verwendung aufgrund ungeeigneter Witterungsverhältnisse unmöglich ist.
- Der Mieter ist alleine für die Qualität der von ihm beizustellenden Videoquellen verantwortlich, weshalb eine mangelnde Abspielqualität, die auf die Videoquelle direkt oder indirekt zurückzuführen ist, zu Lasten des Mieters geht.
H – Zahlung, Fälligkeit, Verzug
- Soweit der Mietpreis nicht im Voraus (vollständig) bezahlt wurde ( E ) erfolgt die Endabrechnung des Mietzinses und sonstiger Forderungen inkl. der jeweils geltenden MwSt. durch den Vermieter. Die abgerechneten Beträge sind mit der Rechnungsübergabe bzw. Zustellung sofort ohne Abzug fällig und zahlbar.
- Die Rechnungen werden auf Ersuchen des Mieters mit einer Auftrags- und/oder Projektnummer bzw. einer anderen Kennzeichnung versehen.
- Sämtliche gestellten Rechnungen sind binnen sieben Tagen ab ordnungsgemäßer Rechnungslegung durch den Vermieter abzugsfrei auf das Konto von LEDpixx GbR, IBAN DE67 1007 7777 0169 515400, BIC NOLADE21MDG ,Sparkasse Magdeburg zu bezahlen.
- Aufrechnungen jeglicher Art durch den Mieter mit von ihm behaupteten Forderungen gegenüber dem Vermieter sind unzulässig. Dieses Aufrechnungsverbot gilt für jegliche Forderungen, auch für rechtskräftig festgestellte Forderungen.
- Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, ist seine Verbindlichkeit in Höhe der vom Vermieter berechneten Kreditzinsen, mindestens aber i.H. von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins bei Kunden, die keine Kaufleute sind und mindestens i.H. von acht Prozentpunkte über dem Basiszins bei Kaufleuten zu verzinsen. Die Geltendmachung weiteren Schadens aus Gründen des Verzugs bleibt dem Vermieter vorbehalten.
- Zahlungen des Mieters werden zunächst auf etwaige Auslagen und Kosten verbucht, auf die Zinsen und zuletzt auf den Mietzins oder die sonstigen offenen Forderungen des Vermieters.
I – Schlussbestimmung, anwendbares Recht; Gerichtsstand
- Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn diese schriftlich erfolgt sind. Dies gilt auch für ein Abstandnehmen von dieser Schriftformabrede selbst.
- Sollte irgendeine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
- Gerichtstand für sämtliche juristische Verfahren ist 39104 Magdeburg.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand – auch bei für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess – ist, wenn der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts ist, für beide Teile und für sämtliche Ansprüche der Hauptsitz des Vermieters, der Firma LEDpixx GbR. Der Vermieter kann auch am allgemeinen Gerichtsstand des Mieters klagen.
- Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
LEDpixx GbR 2024